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Anlass für das Gutachten
Ortsbesichtigung
Anwesend waren:
Herr Michael Dreessen - Baumsachverständiger
Inhaltsverzeichnis:
Inhaltsverzeichnis:
1. Anlass der Zustandsbeurteilung und Aufgabenstellung 2. Rechtliche Grundlagen 3. Begriffserklärungen 4. Vorgehensweise und Methodik 5. Situationsbeschreibung 6. Spezifikation der Einzelbäume 7. Auswertung 8. Schlussbemerkungen 9. Literatur 10. Fotodokumentation
Anlass der Zustandsbeurteilung und Aufgabenstellung:
Stand und Bruchsicherheit der Bäume feststellen.
Rechtliche Grundlagen:
Rechtliche Grundlagen
Der Gesetzgeber regelt die Verkehrssicherungspflicht in der allgemeinen Deliktshaftung nach § 823 BGB ABS.1. Was ist die Verkehrssicherheitspflicht? Als Verkehrssicherheitspflicht wird die Pflicht zur Sicherung von Gefahrenquellen bezeichnet.Jene Gefahrenquellen werden in der Regel nicht per Gesetz definiert, sondern ergeben sich aus der Rechtssprechung. Diese Pflicht hat derjenige inne, der - eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, oder - eine Sache beherrscht, von welcher aus eine Gefahr für Dritte ausgehen könnte, oder - wer gefährliche Sachen dem allgemeinen Verkehr aussetzt. Derjenige, der die Verkehrssicherungspflicht innehat, ist jedoch nicht dazu verpflichtet, sie gegen jegliche mögliche Schäden abzusichern; vielmehr muss er Vorkehrungen gegen solche Gefahren treffen, welche bei normaler Benutzung eintreten könnten. Verstößt er gegen seine Verkehrssicherungspflicht, so können ihm gegenüber Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Welche Verkehrssicherungspflicht gilt bei Bäumen? Grundsätzlich ist es so, dass bei Bäumen die Verkehrssicherungspflicht beim jeweiligen Grundstücksbesitzer liegt. Das bedeutet, dass dieser dafür Sorge zu tragen hat, dass durch seine Bäume keine Gefahren ausgehen. Diese sind beispielsweise durch herabhängende oder abgeknickte Äste, abgestorbene oder überhängende oder morsche Baumteile gegeben. Es ist also notwendig, regelmäßig eine Zustandsprüfung der Bäume durchzuführen. Erst dann zu reagieren, wenn Gefahrenquellen offensichtlich vorhanden sind, ist keine korrekte Ausführung der Verkehrssicherungspflicht. Regelmäßige Baumkontrollen sind zwingend erforderlich. Fazit Die Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen gilt dahingehend, dass deren Besitzer sich darum zu kümmern hat, dass diese keine Gefahr für andere Personen darstellen. In welcher Form er dies tut, bleibt ihm überlassen, solange er seinen Verkehrssicherungspflichten nachkommt. Die Gefahren die von Bäumen ausgehen, können durch regelmäßige Baumkontrollen vermieden werden. Eindeutig sind Präventations- Maßnahmen wohl die beste Wahl einem physischen Schaden oder einem Kapitalschaden auf Grundlage der Rechtssprechung zu entgehen, das ist auch im Sinne der Verkehrssicherungspflicht. Tut er es nämlich nicht und führt keine Baumkontrolle durch, kann er für entstandene Schäden haftbar gemacht werden.
Begriffserklärungen:
Bei der Beurteilung der Verkehrssicherheit unterscheidet man die Standsicherheit und die Bruchsicherheit. Diese beide Begriffe sind wie folgt definiert (ZTV-Baumpflege 2017) : -Als
Standsicherheit
wird die natürliche Fähigkeit eines Baumes verstanden, das er bei normalen äußeren Einflüssen nicht umstürzt. Als
Bruchsicherheit
wird die artspezifische Fähigkeit und Beschaffenheit des Baumes bezeichnet, dem Bruch von Stamm-und Kronenteilen bei äußeren Einflüssen ausreichend zu widerstehen.
Sicherheitserwartung
Die berechtigte Sicherheitserwartung der Verkehrsteilnehmer wird in diesem Gutachten nach folgenden Kriterien bewertet. gering: Bei einem Herausbrechen von Kronenteilen oder dem Umstürzen des Baumes ist das eintreten eines Personen- oder Sachschaden sehr unwahrscheinlich. Zum Beispiel an einem Feldweg. mittel: Bei einem Herausbrechen von Kronenteilen oder dem Umstürzen des Baumes ist das eintreten eines Personen- oder Sachschaden wahrscheinlich. Zum Beispiel auf Parkplätzen oder in Gärten. hoch: Bei einem Herausbrechen von Kronenteilen oder dem Umstürzen des Baumes ist das eintreten eines Personen- oder Sachschadens zu erwarten. Zum Beispiel auf normalen und stark frequentierten Straßen. -Die Baumkontrolle/Regelkontrolle ist eine Sichtkontrolle von Bäumen in Sinne der Verkehrssicherungspflicht vom Boden aus. Dabei werden Bäume durch systematische Inaugenscheinnahme auf verkehrsgefährdende Schäden an Wurzel, Stamm und Krone regelmäßig untersucht. - Bei der Baumkontrolle müssen die Reparaturanbauten, die Wunden und der Gesamtzustand des Baumes bewertet werden. Zudem ist zu entscheiden, ob die Reparatur erfolgreich war und der Zustand der konstanten Spannung wieder zu hergestellt wurde. Kann dies nicht allein durch eine visuelle Begutachtung geklärt werden, dann sind eingehende Untersuchungen vorzunehmen. Dazu werden drei verschiedene Untersuchungsgeräte verwendet: - Der Resistograph misst den Bohrwiderstand, den eine Bohrnadel perfährt, wenn sie in den Holzkörper gebohrt wird - und zeichnet diesen in einem so genannten Resischrieb auf. Dieser veranschaulicht in einer Kurve, wie groß der Bohrwiderstand bei der jeweiligen Tiefe im Stamm ist. Stark geschädigtes Holz setzt der Bohrnadel kaum noch Widerstand entgegen, die Bohrwiderstandskurve fällt im Extremfall bis zur Grundlinie ab. - Der Zuwachsbohrer, ist ein Stahlbohrer, der innen hohl ist, und mit dem sogenannte Bohrkerne mit einem Durchmesser von 5 mm aus dem Stamm gezogen werden können. An dem Bohrkern sind Zuwachsraten (Jahrringe) und besondere Ereignisse im Leben des Baumes, z. B. Fäulen und deren Abschottung zu erkennen.
Stammkopf
Oberer Teil des Stammes,wenn dieser sich in Stämmlinge aufgliedert
Zwiesel
Gabelung in zwei etwa gleich starke Stämmlinge/Äste, die U-förmig ( Zugzwiesel) oder V-förmig (Druckzwiesel), häufig auch als Mischform, ausgebildet ist.
Zugzwiesel/U-Zwiesel
U-förmiger Zwiesel, i.d.R.nicht bruchgefährdet.
Druckzwiesel/V-Zwiesel
V-förmiger Zwiesel, zwischen dessen Stämmlingen/Ästen häufig Rinde eingewachsen ist. Er ist häufiger bruchgefährdet als U-förmige Zwiesel. Die
Erhaltenswürdigkeit
bedeutet eine sachverständige Abwägung der Baumwirkung,der Bedeutung des Baumes im Hinblick auf die Baumart , das Baumalter sowie die Stand-und Wuchsform. Die Erhaltenswürdigkeit eines Baumes wird neutral anhand der Vor-Ort- Situation eingeschätzt. Weitergehende persönliche Interessen und emotionale Bindungen an einen Baumbestand sind auf diese Weise nicht greifbar. Insoweit kann die Erhaltenswürdigkeit durch die Interessenparteien differenziert eingestuft werden. Die Erhaltungswürdigkeit der Bäume wird in vier Kategorien eingeteilt:
Sehr erhaltenswürdig
Vitale und für das Grundstück und das Umfeld gestalterisch prägende Bäume, die keine Schäden aufweisen und ihren artbedingten Lebenszeitraum nach derzeitigem Stand erreichen können.
Erhaltenswürdig
Vitale Bäume, die über leichte Schäden und Auffälligkeiten verfügen, die zu einer etwas verringerten Lebenserwartung führen können. Die Bäume dieser Kategorie müssen nicht groß und Gestalt prägend sein, sondern es wird vorrangig deren Funktionserfüllung oder auch die Entwicklungsperspektive beurteilt.
Bedingt erhaltenswürdig
Bäume, die über Schäden und Auffälligkeiten sowie Vitalitätsschwächen verfügen, aufgrund derer eine verringerte Lebenserwartung zu prognostizieren ist.
Nicht erhaltenswürdig
Bäume, die absterbend sind, bzw. über Schäden verfügen,die eine Lebenserwartung von max. 5 Jahren erwarten lassen. Unter dieser Kategorie fallen auch Bäume, die über stark deformierte Kronen verfügen und unterwüchsig sind und selbst bei Ausführung baumpflegerischer Massnahmen keine Entwicklungsperspektive haben.
Vitalitätsbewertung
Ein wichtiger Parameter bei der Erstellung einer möglichen Bestandsprognose stellt, neben der Erfassung der baumspezifischen Grunddaten sowie der Schadsymptome und -merkmale,die Bewertung der Vitalität dar. Gemäß dem Vitalitätsschlüssel nach Roloff werden die untersuchten Bäume den entsprechenden Vitalitätsstufen zugeordnet. Es werden sechs Vitalitätsphasen unterschieden. Eine Zuordnung zu einer Zwischenphase ist möglich, wenn sich ein Baum am Übergang zwischen zwei Vollstufen befindet oder sich Teile der Krone vitaler darstellen als andere Kronenpartien. Im einzelnen sind dies folgende Vitalitäts-Phasen: Vitalitätsstufe 0 = ohne Schadensmerkmale Vitalitätsstufe 1 = schwach geschädigt Vitalitätsstufe 2 = mittelstark geschädigt Vitalitätsstufe 3 = irreversibel stark geschädigt Vitalitätsstufe 4 = tot,abgestorben Vitalitätsstufe S = Bäume bis 5 Jahre nach größeren Kronenschnittmassnahmen Vitalitätsstufe K = Bäume mit gekappten Stamm/Stämmlingen
Ampelbewertung
Die Standsicherheitsprotokolle des jeweiligen Baumes werden mit den Farben der Ampel bewertet. Grün : Verkehrssicher Gelb : Verkehrssicherheit wieder herstellbar Rot : nicht Verkehrssicher
Vorgehensweise und Methodik:
Als systematische Kontrolle von Bäumen hat sich die VTA-Methode weltweit etabliert. Sie ist aus gutachterlicher Sicht eine qualifizierte Methode sowohl für Sichtkontrollen als auch für eingehende Baumuntersuchungen.Versagenskriterien dienen als Orientierungshilfe für Sachverständige und Baumkontrolleure. VTA ist die Abkürzung für „Visual Tree Assesment“ - in Vorgehen, das die Körpersprache der Bäume analysiert, interpretiert und dabei hilft, natürliche Warnsignale frühzeitig zu erkennen und angemessen darauf reagieren zu können.Bei einer VTA-Analyse werden die Stand- und Bruchsicherheiten des Baumbestandes überprüft, Defekte vermessen und die Daten für weitere Schritte und Entscheidungen aufbereitet. Grundlage der Methode / Maßnahme ist das Wissen, dass Bäume bei Beschädigungen mit einer Veränderung des Wachstums reagieren. Die auftretenden, sichtbaren Veränderungen am Stamm oder dem Astwerk sind klar erkennbare Symptome, die auf den Zustand des Baumes hinweisen. Im Rahmen der VTA-Methode werden diese Symptome spezifischen Schädigungen zugewiesen - und man erhält dadurch eine umfängliche Beurteilung des Baumzustands. Bestehende Schäden werden so sicher dokumentiert und belegbar festgehalten.
Wir arbeiten mit der VTA-Methode nach den aktuellen FLL Richtlinien
Die VTA-Methode ist von folgenden Teilschritten gekennzeichnet: VISUELLE BAUMKONTROLLE- SYMPTOMERKENNUNG - Es werden Standortbedingungen, Wurzelraum, der Zustand von sichtbaren Baumteilen (Stammfuß, Stamm, Krone) sowie das Wuchsverhalten eines Gehölzes hinsichtlich biologischer und mechanischer Gesichtspunkte beurteilt. - Besonderes Augenmerk ist auf Veränderungen in der Baumgestalt als Warnsignal für mögliche Bruch- bzw. Standsicherheitsgefahren zu legen. Das Abklopfen von Baumteilen mit einem Schonhammer dient zur Feststellung von Hohlräumen. - Konnte der Zustand eines Gehölzes durch Sichtung ausreichend bewertet werden, wird die Baumuntersuchung mit Teilschritt l, der Sichtkontrolle und Festlegung von Pflege-bzw. Sicherungsmaßnahmen abgeschlossen. DEFEKTBESTÄTIGUNG- DEFEKTVERMESSUNG Beim Auftreten von Schadstellen bzw. Defektsymptomen kann der Zustand, so auch die Bruch- und Standsicherheit eines Gehölzes, in den häufigsten Fällen nicht ausreichend bewertet werden. Eine eingehende Baumuntersuchung zur Vermessung von Defekten wie Stammwülsten, Beulen, Rippen, Wunden, Hohlräume, Astabsenkungen, Schiefwuchs u.a.m. wird erforderlich. Als technische Hilfsmittel kommen zum Einsatz: - Schonhammer - Stechbeitel - Sondierstange - Fernglas - Maßband - Wunduntersuchungsbohrer - Zuwachsbohrer - Fractometer - Resistograph DEFEKTBEWERTUNG Ergebnisse der visuellen Baumkontrolle und eingehender Untersuchungen sind die Entscheidungsgrundlage für den Erhalt des Gehölzes, Pflegemaßnahmen (Schnittmaßnahmen), Sicherungsmaßnahmen (Baumverankerungen, Kronensicherungen usw.) oder eine Baumbeseitigung. Abschließend werden alle Auffälligkeiten und Besonderheiten mittels einer Fotodokumentation nochmals unterstützend dargestellt.
Kurzspezifikation der Einzelbäume / Ergebnis:
Schlussbemerkung:
Die Beurteilung ist ausschließlich zum Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Es sei ausdrücklich darauf hingewiesen, das eine Weitergabe an Dritte nur zulässig ist, wenn die vollständige Form erhalten bleibt. Eine Herausnahme von Unterlagen, Fotos, Textpassagen oder eine sonst wie geartete Isolierung und/oder Wiedergabe von Textpassagen, welche die Aussage der Beurteilung verändern könnte, ist nicht zulässig. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechts. Eine Vervielfältigung der Beurteilung, oder Teilen daraus bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verfassers. Dieses Gutachten habe ich objektiv und nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt.
Quellen und Literaturverzeichnis:
Höster,R. 1993 Baumpflege und Baumkunde Bernatzky,A. 1994:Baumkunde und Baumpflege Dujesiefken,D. 1995:Wundbehandlung an Bäumen Matthek,C./Weber,K. 2001:Taschenbuch der Holzfäulen Roloff,A. 2001:Baumkronen Sinn,G. 2003: Baumstatik Butin,H;Nienhaus,F;Böhmer,B. 2003:Farbatlas Gehölzkrankheiten Siewniak,M;Kusche,D. 2009: Baumpflege Heute Wessolly,L;Erb,M .2014: Baumstatik und Baumkontrolle Matthek,C;Bethge,K;Weber,K. 2014: Die Körpersprache der Bäume Roloff,A. 2015:Handbuch Baumdiagnostik FLL 2017: Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege—ZTV-Baumpflege FLL 2020: Richtlinie zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen —Baumkontrollrichtlinie
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